Der Umgang mit sogenannten Altfahrzeugen gewinnt in der täglichen Praxis von Kfz-Sachverständigen zunehmend an Bedeutung. Während die maßgeblichen gesetzlichen Regelungen bereits seit vielen Jahren bestehen, hat eine konsequente Anwendung – insbesondere im Zusammenhang mit Schadenbeurteilung, Restwertermittlung und Verwertung – erst in jüngerer Zeit spürbar an Relevanz gewonnen. Nicht zuletzt auch durch die geplanten Neuregelungen der EU.
Das Seminar vermittelt eine fundierte und praxisnahe Einordnung des Begriffs „Altfahrzeug“ auf Grundlage des Altfahrzeug Gesetzes, der Altfahrzeug Verordnung sowie des Kreislaufwirtschaftsgesetzes. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf der Abgrenzung zwischen beschädigten Fahrzeugen und Fahrzeugen, die als Abfall einzuordnen sind, unabhängig vom Fahrzeugalter. Anhand typischer Schadenkonstellationen wird aufgezeigt, wann ein Fahrzeug schadenbedingt objektiv zu Abfall geworden ist und welche Konsequenzen sich daraus ergeben. Zentraler Bestandteil des Seminars ist die Frage, welche Auswirkungen die Einstufung als Altfahrzeug auf die gutachterliche Tätigkeit hat. Behandelt werden unter anderem die zulässige Verwertung, die Auswahl geeigneter Annahme- und Demontagebetriebe, Besonderheiten bei der Restwertermittlung sowie die Anforderungen an Dokumentation und Nachweisführung. Ferner werden die Schnittstellen zu Leasing- und Finanzierungsverträgen, Besonderheiten bei Sondermärkten sowie die Rolle von Zertifikaten und Nachweisen im Rahmen der Schadenabwicklung beleuchtet. Die Teilnehmer erhalten einen Überblick darüber, wie sich rechtssicheres Handeln in diesem sensiblen Bereich umsetzen lässt und welche Haftungsrisiken bei fehlerhafter Einordnung bestehen.
Die neue EU-Altfahrzeugrichtlinie und die Umsetzung in Deutschland werden parallel betrachtet und aus den aktuellen legislativen Umsetzungen wird berichtet.
Du solltest teilnehmen, wenn du beschädigte Fahrzeuge rechtssicher als Altfahrzeug einordnen und die Folgen für Restwert, Verwertung und Dokumentation in deinen Gutachten richtig berücksichtigen möchtest.

Selbständiger Kfz-Sachverständiger
Von der IHK Südl. Oberrhein öffentlich bestellt und vereidigt für Kfz-Schäden und -Bewertung
Personenzertifizierter Sachverständiger für die Bewertung und Prüfung von Altfahrzeugen (SVG Euro Zert. GmbH)